15.08.2008
Vattenfall muss Preise senken
Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass der Energieversorger Vattenfall Rückzahlungen in Höhe von 50 Millionen Euro an seine Konkurrenten leisten muss. Die Gebühren, die Vattenfall für die Nutzung seiner Stromnetze anderen Anbietern berechnet hatte, seien dabei überzogen gewesen.
Der Energieversorger hatte sich bei seiner Preisgestaltung nicht an die Senkung der Durchleitungsgebühren, welche von der Bundesnetzagentur veranlasst wurde, gehalten. Ob die Senkung der Gebühren allerdings auch bei dem Verbraucher ankommen wird, bleibt fraglich, da diese nur einen geringen Anteil des Strompreises ausmachen.
