19.03.2009
Keine Call-by-Call-Befreiung für die Telekom
Die Bundesnetzagentur sprach sich dafür aus, dass Telekom-Kunden auch zukünftig von Call-by-Call und Preselection-Angeboten profitieren können sollen.
Die Agentur überprüft im Rhythmus von zwei Jahren den Markt für Telefonanschlüsse und entscheidet aufgrund der Untersuchungsergebnisse, ob die Telekom weiterhin ihren bisherigen Vorgaben folgen muss.
Call-by-Call und Preselection-Angebote machen demzufolge trotz zahlreicher Flatrate-Angebote noch immer ein Drittel des Wettbewerberangebots aus. Sie stellen eine willkommene Option für kostenbewusste Verbraucher dar, die bewahrt werden soll.
Die Regelung für die Angebote soll, so die Forderung der Bundesnetzagentur, auch für die neuen All-IP-Anschlüsse der Telekom gelten.
