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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Unterbrechbarer Tarif (Strom)

Bei einem unterbrechbaren Stromtarif handelt es sich um eine besondere Vertragsvariante: Hierbei verzichtet der Kunde schriftlich auf die Versorgungsgarantie, wodurch der Anbieter dazu berechtigt ist, die Stromversorgung für eine bestimmte Zeit auszusetzen.

Dabei wird allerdings eine maximale Unterbrechungszeit festgelegt, die nicht überschritten werden darf. Der Kunde erhält dafür einen sehr günstigen Tarif, muss allerdings auch jederzeit damit rechnen, dass bei einer hohen Belastung des Stromnetzes eine Abschaltung erfolgt.


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