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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Portierung

Der Begriff Portierung bezeichnet in der Telekommunikation die Übertragung einer bestehenden Rufnummer zwischen verschiedenen Anbietern. Dieser Vorgang wird zum Beispiel dann notwendig, wenn Verbraucher den Betreiber ihres Telefonanschlusses wechseln, aber nicht auf ihre alte Rufnummer verzichten wollen.

Im Rahmen der Rufnummernmitnahme wird auf Antrag beim alten Netzbetreiber die Nummer vom gekündigten Anschluss abgekoppelt und auf einen neuen Festnetzanschluss eingetragen.

Auf diese Art und Weise bleiben Verbraucher auch nach einem Netzwechsel unter ihrer bekannten Rufnummer erreichbar, müssen aber für die Portierung mit zusätzlichen Kosten rechnen.


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