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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Mindestlaufzeit

Eine Mindestlaufzeit wird bei einem Vertragsverhältnis festgelegt, um eine frühzeitige Kündigung zu vermeiden. Beide Parteien (Anbieter und Kunde) sind an diese Vertragsperiode gebunden und dürfen das Vertragsverhältnis erst zum Ablauf der entsprechenden Laufzeit beenden. Hierbei muss allerdings die Kündigungsfrist beachtet werden, welche ebenfalls vertraglich festgelegt ist. Nur wenn die Kündigung vor Ablauf dieser Frist übersandt wurde, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu akzeptieren.
Sollte hingegen keine Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag im Regelfall um eine weitere Vertragsperiode. In dieser Zeit ist eine fristlose Kündigung nur möglich, sofern es zu einem Verstoß gegen die vertragliche Vereinbarung kommt (fehlende Zahlung etc.).


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