Freisprecheinrichtung
Seit in Deutschland 2001 das Telefonieren im Auto ohne eine Freisprecheinrichtung durch Änderungen in der StVO verboten wurde, sind immer mehr Fahrzeughalter zum Einbau entsprechender Geräte übergegangen. Diese ermöglichen das Führen eines Telefongesprächs, ohne das Telefon in der Hand zu halten.
Neben der haltergebundenen Variante existieren inzwischen auch Modelle der Freisprecheinrichtung, die ohne eine spezielle Aufnahmevorrichtung für das Mobiltelefon auskommen. Letztere Variante nutzt zur Kommunikation mit der Freisprechanlage die Drahtlos-Technik Bluetooth.
Leider haben Studien in den vergangenen Jahren gezeigt, dass trotz des Einsatzes der Freisprechanlage telefonierende Fahrer immer wieder vom Straßenverkehr abgelenkt werden.
