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Montag, den 6. September 2010

Einzelverbindungsnachweis

Ein Einzelverbindungsnachweis, kurz einfach als EVN bezeichnet, gibt dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens die Möglichkeit, alle Verbindungen einzusehen, für die eine Entgeltpflicht besteht.

Damit besteht die Chance, Rechnungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. In Wohngemeinschaften müssen allerdings alle Bewohner über das Vorhaben, einen EVN zu beantragen, informiert werden. Grund für dieses Vorgehen sind die Regelungen der Datenschutzverordnungen.

Zu den Informationen, die in einem Einzelverbindungsnachweis enthalten sind, gehören das Datum des Anrufs, die Ruf- bzw. Zielrufnummer (auf Wunsch auch in gekürzter Form möglich) und die Gesprächsdauer sowie das fällige Entgelt.


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