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Freitag, den 10. September 2010

Bundesnetzagentur

Der Bundesnetzagentur obliegt die Aufsicht der Netzmärkte. Sie ist eine Regulierungsbehörde und kontrolliert bzw. fördert den Wettbewerb in den Bereichen der Strom-/Gasversorgung sowie der Telekommunikation.

In dieser Funktion ist die Behörde seit 2006 auch für die Genehmigung der Nutzungsentgelte im deutschen Strom- und Gasnetz verantwortlich. Gegründet 1998 als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erfolgte im Sommer 2005 die Umbenennung in Bundesnetzagentur.


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