Gibt es ein spezielles Kündigungsrecht bei einem Preisanstieg?
Eine gesetzliche Regelung gibt es hierbei nicht. Allerdings kann bei einem Vertragsabschluss ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht vereinbart werden.
In diesem Fall darf die Kündigung vollzogen werden, sofern es zu einem entsprechenden Kostenanstieg kommt. Ausgeschlossen sind im Regelfall allerdings Preisanstiege, die mit einer steuerlichen Erhöhung begründet sind.
Ansonsten kann die Kündigung innerhalb einer festgelegten Frist vollzogen werden. Aus diesem Grund sollte bei Vertragsabschluss stets darauf geachtet werden, über welchen Zeitraum sich diese Kündigungsfrist erstreckt.
